Notfallvorsorge

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann.

Es stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert.