Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann.
Es stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert.