Vererben

Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält.

Testament

Das Testament kann als Einzeltestament oder – von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern – als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Obwohl ein Testament auch eigenhändig verfasst werden kann, ist notarielle Beratung und Beurkundung dringend zu empfehlen.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, an der mindestens zwei Vertragspartner beteiligt sind. Er ist beurkundungsbedürftig.

Vermächtnis

Sollen bestimmte Personen nicht Erbe werden, sondern beispielsweise nur einzelne Gegenstände aus dem Nachlass erhalten, können Sie bezüglich dieser Gegenstände ein Vermächtnis anordnen.

Testamentsvollstreckung

Sie können durch Verfügung von Todes wegen Testamentsvollstreckung anordnen.